Grundlagen und Begriffe aus der DIN 4109
In der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) werden für Türelemente Mindestanforderungen an den Schallschutz für die verschiedenen Einsatzgebiete festgelegt und in Schallschutzklassen (SSK) unterteilt (siehe Zusammenfassung 0.1.1.1).
Der geforderte Schallschutz Rw bezieht sich auf ein am Bau eingebautes Türelement, ohne angrenzende Bauteile (Wände, Decken, Böden). Damit die Schallschutzwerte, die im Labor gemessen werden, auf die Praxis übertragbar sind, wurde ein Vorhaltemaß eingeführt.
Das Vorhaltemaß soll den Unterschied zwischen den im Labor gemessenen Türelementen und dem tatsächlichen Schallschutzwert am Bau berücksichtigen. Das Vorhaltemaß für Türen beträgt 5 dB. Damit sind die üblichen, am Bau vorhandenen Schallnebenwege, bewertet.
Der Schallschutzwert von, im Labor eingebautem, betriebsfertigem Türblatt und Türzarge, wird mit RwP angegeben (P = Prüfwert). Darüber hinaus gibt es den Wert RwR, wobei das „R“ für Rechenwert steht:
Formel
RwR = RwP – 5 dB (Vorhaltemaß).
d. h. der Prüfwert (RwP) sollte immer 5 dB höher sein,
wie der tatsächlich am Bau gewünschte Wert.
Beispiel
Wenn auf der Baustelle ein Schalldämm-Maß von
Rw = 27 dB erreicht werden soll, muss ein
Türelement RwP = 32 dB eingesetzt werden (SSK I).
Beispiel
Typ „U“ hat RwP = 39 dB
Erforderlich Baustelle nach DIN 4109:
Rw = 32 dB
Rw ≤ RwR = RwP – 5 dB
Rw ≤ RwR = 34 dB
Rw = 32 dB
Rw = RwP - 5 dB
Die Forderung lautet RwR > erf. Rw


