Barrierefreiheit

Viel mehr als nur rollstuhlgerecht

Als Grundlage für barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen Türen laut DIN 18040 deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher zu passieren sein.

Bei neuformtür unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer barrierefreien Türplanung mit einer Sichtbarkeit nach dem 2-Sinne-Prinzip: Mindestens zwei der Sinne „Sehen, Tasten und Hören“ müssen angesprochen werden. Das gewährleisten wir durch taktil eindeutig erkennbare Türblätter und Zargen, eine visuell kontrastierende Gestaltung, Wechselkontraste für alle Lichtverhältnisse sowie Sicherheitsmarkierungen auf Glasflächen. Außerdem haben wir Türlösungen mit automatischen Öffnungs- und Schließsystemen sowie maximalen Bedienkräften der Klasse 3 im Sortiment, sodass Nutzung und Zugang ohne fremde Hilfe möglich sind. Barrierefreiheit bedeutet bei neuformtür auch, dass Türen einen lichten Durchgang von mindestens 90 Zentimeter Breite haben und untere Türanschläge oder Türschwellen vermieden werden.

Das zeigt: Türelemente von neuformtür schaffen barrierefreie Zugangsmöglichkeiten und geben Orientierung.

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Selbstverständlich erhalten Sie die Produkte von neuformtür weltweit – daher unterstützen wir Sie auch außerhalb Deutschlands bei Ihrem Bauvorhaben.

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