Musterbauordnung (Basis) - Hauptaufgaben:
- Brand vorbeugen, Ausbreitung Feuer und Rauch verhindern, Rettung und wirksame Löscharbeiten ermöglichen
- Durchtritt von Wärmestrahlung verhindern
Landesbauordnung - regelt darauf basierend länderspezifisch
DIN 4102 -13 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
abZ - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - für Brandschutzverglasungen aus Holz erforderlich
aBG - allgemeine Bauartgenehmigung - für Bauprodukte (Ausfüllungselemente) für Brandschutzverglasungen
EN 1634, DIN EN 1361-1 - Europäische Prüfnormen
DIN 18008-4 - Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen - Regeln für Bemessung und Konstruktion